Rat und Hilfe

Wespen und Hornissen

Wespennest am Haus - was tun?

 

Wespen sind geschützt und dürfen nicht ohne vernünftigen Grund gefangen, verletzt oder getötet werden. Hornissen sind unsere größte einheimische Wespenart.

Wir vom NABU können keine Wespennester entfernen.

 

  • Ruhe bewahren
  • Abstand halten (2 - 3 m Abstand vom Nest), eventuell Absperrung oder Schilder anbringen
  • Getränke und Speisen abdecken
  • in der Nähe vom Nest keine motorgetriebenen Geräte benutzen
  • Wespen nicht schlagen oder anpusten
  • Fliegengitter an Fenster und Türen anbringen
  • Nest möglichst lange hängen lassen bis nach dem Winter 
  • Falls das Nest wirklich nicht hängen bleiben kann, vom Imker oder Kammerjäger entfernen lassen

Tipps vom NABU-Wespenberater

 

Einheimische Hornissen sind geschützt und dürfen nicht beeinträchtigt werden

Asiatische Hornissen sollen möglichst mit Foto und genauer Ortsangabe bei der SGD Süd (invasiveArten@sgdsued.rlp.de) oder auf der Plattform Artenfinder (www.artenfinder.rlp.de) gemeldet werden. Nester bitte nicht eigenständig entfernen, es könnte gefährlich sein!


Hilflose Jungvögel

Bitte erst aus der Ferne beobachten, ob der Jungvogel noch von seinen Eltern versorgt wird. Jungvögel sollen nicht aus der Natur entnommen werden. Aus dem Nest gefallene Jungvögel ohne richtiges Federkleid wenn möglich am besten ins Nest zurück setzen. Bei nicht angenommenen Vögeln bitte Kontakt aufnehmen zur Wildvogelrettung Bad Dürkheim.


Behördenadressen

SGD Süd (Obere Landespflegebehörde)

Hausanschrift

Friedrich-Ebert-Straße 14

67433 Neustadt       

Telefon

+49 6321 99-0

Telefax

+49 6321 99-2900

E-Mail-Adresse

poststelle(at)sgdsued.rlp.de

 

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis

Naturschutz

Tel. 0621-5909-4070

mualla.akguel@rheinpfalzkreis.de